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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06   

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https://dejure.org/2007,34724
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06 (https://dejure.org/2007,34724)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.03.2007 - 1 Sa 289/06 (https://dejure.org/2007,34724)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. März 2007 - 1 Sa 289/06 (https://dejure.org/2007,34724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
    Da der Kläger auch nicht schutzwürdiger ist, als die beiden Arbeitnehmer, auf die er sich mit seiner Rüge der fehlerhaften Sozialauswahl bezogen hat, bedarf es auch keines weiteren Eingehens darauf, ob die Aufgabe der "Domino-Theorie" durch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9.11.2006 - 2 AZR 812/05, auf das die Beklagte besonders hingewiesen hat, von einer Einbeziehung der vermeintlichen "Leistungsträger" B. und B2 in die Sozialauswahl statt des Klägers ein anderer gekündigter Arbeitnehmer profitieren müsste.
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 443/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
    Entscheidend ist, ob die Auswahl noch so ausgewogen ist, dass davon gesprochen werden kann, die sozialen Gesichtspunkte seien ausreichend berücksichtigt worden." (BAG, Urteil vom 6.7.2006, 2 AZR 443/05, NZA 2007, 197, 203, Rz. 60).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
    "§ 1 Abs. 3 KSchG fordert ... nicht ein irgendwie geartetes Tätigwerden des Arbeitgebers, sondern nur ein richtiges Ergebnis." (BAG, Urteil vom 24.2.2000, 8 AZR 167/99, AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, III 2a cc der Gründe).
  • ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
    Zu Recht geht selbst das Arbeitsgericht Essen, dessen Urteil vom 6.5.1997 (2 Ca 32/97) die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung vom Genügen einer "Negativliste" zitiert, davon aus, dass eine solche nur gegeben ist, wenn "nur die namentlich auf der Liste aufgeführten Arbeitnehmer nicht entlassen werden sollen, während alle übrigen Arbeitnehmer ... durch betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge aus dem Unternehmen ausscheiden müssen" (II 3a der Gründe; im Volltext bei Juris, Rz. 78, 80; im gleichen Sinne auch - bei allerdings grundsätzlichen Bedenken gegen eine Negativliste: LAG Sachsen, Urteil vom 12.7.2005, 7 Sa 892/04, bei Juris, Rz. 50).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 277/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
    Eines näheren Eingehens darauf, ob die Herausnahme des B2 aus der Sozialauswahl aus betrieblichen Gründen tatsächlich berechtigt war - was vom Arbeitsgericht in einer Parallelentscheidung (6 Ca 3240/05, 1 Sa 277/06) verneint, im vorliegenden Fall jedoch nicht besonders ausgeführt worden ist - kann deshalb hier dahinstehen.
  • LAG Sachsen, 12.07.2005 - 7 Sa 892/04
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
    Zu Recht geht selbst das Arbeitsgericht Essen, dessen Urteil vom 6.5.1997 (2 Ca 32/97) die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung vom Genügen einer "Negativliste" zitiert, davon aus, dass eine solche nur gegeben ist, wenn "nur die namentlich auf der Liste aufgeführten Arbeitnehmer nicht entlassen werden sollen, während alle übrigen Arbeitnehmer ... durch betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge aus dem Unternehmen ausscheiden müssen" (II 3a der Gründe; im Volltext bei Juris, Rz. 78, 80; im gleichen Sinne auch - bei allerdings grundsätzlichen Bedenken gegen eine Negativliste: LAG Sachsen, Urteil vom 12.7.2005, 7 Sa 892/04, bei Juris, Rz. 50).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Überwiegend wird daher verlangt, dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, konkret mit Namen erfasst werden und so zu bezeichnen sind, dass genau erkennbar ist, wer gemeint ist (ErfK Oetker, Rn. 362 zu § 1 KSchG; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 08.03.2007, 1 Sa 289/06, zitiert nach juris, Rn. 27; LAG Sachsen vom 12.07.2005, 7 Sa 892/04, zitiert nach juris, Rn. 54; wohl auch BAG 2 AZR 111/02 vom 22.01.2004, zitiert nach juris, Rn. 57).

    Dafür spricht auch, dass die ausdrückliche namentliche Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer eine höhere Gewähr dafür bietet, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat über die Person der zu kündigenden Arbeitnehmer auch tatsächlich einig waren (LAG Mecklenburg-Vorpommern 1 Sa 289/06 v. 08.03.2007, Rdnr. 27, zitiert nach juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 277/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

    Gegen die Annahme, die sozialen Gesichtspunkte seien im Verhältnis des Klägers zum Arbeitnehmer Torsten B. noch ausreichend berücksichtigt, spricht zum einen der Umstand, dass B. nach dem von der Beklagten selbst gemeinsam mit dem Betriebsrat im Interessenausgleich aufgestellten Punkteschema mit 68 Punkten deutlich weniger Punkte erhalten hat als der Kläger mit 75 Punkten - wobei noch dahinstehen kann, ob nicht angesichts der Notwendigkeit der Festlegung eines Stichtages für die Berechnung von Alter und Betriebszugehörigkeit zur Erstellung einer Auswahlliste (vgl. BAG vom 6.7.2006, a. a. O., Rz. 59) B. wegen seines nach der Erstellung der Sozialübersicht (Anlage B7) liegenden Geburtstages nur 67 Punkte hätte erhalten dürfen, wie das Arbeitsgericht in einem Parallelprozess (6 Ca 3232/05, 1 Sa 289/06) näher ausgeführt hat.
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